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MAP-energy Energieberatung
Mario Pflaum
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46236 Bottrop
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Energieausweis

EnergieausweisWelcher Energieausweis wird für meine Immobilie benötigt?

Energieausweise stellen den Energiebedarf und die energetische Qualität eines Gebäudes transparent dar. Er ist verpflichtend für Verkäufer und Vermietern von Gebäuden oder Wohnungen diesen unaufgefordert vorzulegen und auf Verlangen auch auszuhändigen. Bei der Annoncierung einer Immobilie muss die energetische Kennzahl des Gebäudes angegeben werden.

In der gültigen EnEV 2014 wird zwischen dem verbrauchsorientierten Energieausweis und bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude unterschieden.

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage berechneter Bauteile und spezifischen Angaben zum Gebäude durch einen Sachverständigen mit Besichtigung vor Ort anschließend erstellt.

Ein Verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden, wenn folgende Punkte zutreffend sind.

  • Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen
  • Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben
  • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden. Für den Fall, dass keine ausreichenden Verbrauchswerte für den verbrauchsorientierten Energieausweis vorliegen, muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.