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Trinkwasser­verordnung

Novellierte Trinkwasser­verordnung November 2011

Jährliche Untersuchungspflicht insbesondere auf Legionellen in Großanlagen zur Wassererwärmung ist Gesetz. Die aktuelle Trinkwasserverordnung stellt seit November 2011 deutlich höhere gesundheitliche Anforderungen an Betreiber von Großanlagen.

Auszug aus der aktuellen Trinkwasserverordnung

Einer jährlichen mikrobiologischen Untersuchungspflicht ist ohne besondere Aufforderung nachzukommen, Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und Überschreitungen von Grenzwerten dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Dies betrifft u.a. Betreiber und oder sonstige Inhaber, die Wasser zum menschlichen Gebrauch an andere abgibt.

Großanlagen sind:

Das Speichervolumen beträgt > 400l. Das Wasservolumen zwischen Wassererwärmer und der Entnahmestelle ist > 3l.