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MAP-energy Energieberatung
Mario Pflaum
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Neue Förderungsmöglichkeiten

foerdermittel.jpgSeit dem Jahr 2020 hat die Regierung im Rahmen des Klimapakets wesentliche Punkte verändert. Die Höhe der Förderung wird nun prozentual von der Höhe der förderfähigen Kosten fest gemacht. In Bestandsgebäuden fördert nun die Bafin verschiedene Anlagen mit 20 bis 35 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Ausgaben rund um die Installation der neuen Heizung: von der neuen Heiztechnik, dem Ausbau und der Entsorgung der alten Anlage bis zur Montage der neuen Heizung.

Darunter fallen u.a. ·

  • Biomasseanlagen (Scheitholz, Pellets, Holzschnitzel),
  • Wärmepumpenanlagen,
  • Solarkollektoranlagen,
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen: Heizungskombination aus Solar-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage,
  • Gas-Hybridheizungen: Gas-Heizungen, die mit einer Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage kombiniert sind.
  • Renewable Ready -Heizungen - Gasbrennwertheizungen, die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen.

Gerne beraten ich Sie, was für Ihr Haus der beste und (r)wichtige Weg zum Ziel ist. Wir führen die benötigten Berechnungen durch und stelle mit Ihnen die notwendigen Online-Anträge aus.